Gesundheitsfragen PKV

Vermeide Probleme bei der Gesundheitsprüfung für private Krankenversicherungen - Hier erfährst Du, worauf Du achten musst.

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Beamtenvorsorge mit Kopf - Gesundheitsfragen in der PKV für Beamte
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Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung

Bevor Du als Beamter eine Private Krankenversicherung abschließen kannst, steht die Gesundheitsprüfung an. Die Gesellschaften der Privaten Krankenversicherungen fragen nach bestehenden Vorerkrankungen und erhaltenen Therapien, die Einfluss auf Deinen Versicherungsstatus nehmen können.

Es ist sehr wichtig, dass Du diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortest. Ein Thema, welches von Kunden (und leider auch von anderen Vermittlern) häufig unterschätzt wird, obwohl fasche oder unvollständige Angaben sogar zu einem Ausschluss aus der Privaten Krankenversicherung führen können.

Der Versicherer darf nämlich unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten, wenn nachträglich Diagnosen auftauchen, die bei Deinem Vertragsabschluss nicht angegeben wurden. Die Konsequenzen falscher Informationen sind von der jeweiligen Schwere abhängig. Bei der Gesundheitsprüfung liegt eine vorvertragliche Anzeigepflicht vor. Als Antragsteller bist Du dazu verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

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Worauf musst Du als Beamter bei der Gesundheitsprüfung achten?

Durch vollständige und richtige Angaben vermeidest Du Schwierigkeiten im Nachhinein, die niemand haben möchte. Vorerkrankungen zu verschweigen oder zu vergessen, sollte Dir auf keinen Fall passieren. Im Rahmen unserer Beratungen unterstützen wir Dich gerne individuell und auch bei der Antragsstellung weisen wir Dich auf die wichtigen Punkte hin.

Unter Umständen macht es Sinn die Gesundheitsfragen zur Privaten Krankenversicherung gemeinsam mit Deinem Hausarzt auszufüllen, der Dir die genauen Einträge in der Krankenakte nennen kann. Deinem Hausarzt liegen alle Informationen zum Gesundheitszustand vor. Nur so kann sichergestellt werden, dass Beschwerden aus der Vergangenheit nicht in Vergessenheit geraten.

Wichtig ist zudem, dass Du die Fragen umfassend beantwortest, da je nach Krankheitsbild genauere Informationen notwendig sind. Eventuell fordert die Private Krankenkasse zur Prüfung die Befunde an.

Die Gesundheitsprüfungen der Privaten Krankenversicherung sind für Dich als Beamter bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Jede Gesellschaft macht sich selbst ein Bild über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers und nutzt dazu ihre eigenen Gesundheitsfragen.

Es gibt auch Unterschiede zu den abgefragten Zeiträumen. Meistens fragen die Gesellschaften nach Krankheiten der letzten drei, fünf oder zehn Jahren. Die Abfragezeiträume sind nicht bei allen Versicherungsgesellschaften dieselben. Bei einigen Krankheiten wie psychischen Erkrankungen, Suchtkrankheiten und besonders schweren Leiden kommt es vor, dass manche Versicherer gar keine Zeitbegrenzung gelten lassen.

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Welche Gesundheitsfragen sind typisch bei einer Privaten Krankenversicherung für Beamte?

  • Erfolgte Ablehnungen oder Kündigungen einer PKV

  • Körpergröße und Gewicht

  • Hör- und Sehvermögen

  • Rauchen

  • Medikamente

  • Ambulante und stationäre Behandlungen

  • Angeratene ambulante und stationäre Behandlungen

  • Vergangene und geplante Kur- und Reha-Aufenthalte

  • Derzeitige und frühere Erkrankungen, psychische Leiden und Suchtkrankheiten

  • Bestehende oder überstandene Krebserkrankungen und Tumore

  • HIV-Infektion

  • Körperliche Gebrechen, bestehende Behinderungen etc.

  • Einschränkungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislaufsystems, Organen und des Immunsystems

  • Schwangerschaft

Wenn eine Frage aus der Gesundheitsprüfung der Privaten Krankenversicherung mit „ja“ beantwortet wird, erfolgen weitere Gesundheitsfragen in dem jeweiligen Bereich. Dann musst Du als Antragsteller genauer auf Deine jeweiligen Beschwerden eingehen, diese benennen, zeitliche Angaben zu der Erkrankung und Informationen zur Behandlung sowie des Arztes machen.

Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse

Es gibt auch Erkrankungen, die keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung nehmen, wie zum Beispiel eine Grippe oder ein vor längerer Zeit bereits verheilter Knochenbruch. Andere Krankheiten erhöhen allerdings das Leistungsrisiko für den Versicherer.

Für diesen Fall darf die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag von Dir verlangen. 

Wichtig zu wissen:

Wenn die Krankheit für einen bestimmten Zeitraum verheilt ist und keine Beschwerden mehr verursacht, kann der Risikozuschlag eventuell wieder entfernt werden.

Eine weitere Möglichkeit bei bestehenden Vorerkrankungen ist ein Leistungsausschluss. Dabei werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Erkrankung stehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einer Restkostenversicherung für Beamte kommt diese Option jedoch selten zum Tragen.

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Wir empfehlen Euch: Stellt mit uns eine anonyme Risikovorabanfrage

Wenn Du Dir unsicher bist, ob eine Erkrankung bei Dir zur Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft führt, kannst Du über uns eine anonyme Risikovorabanfrage stellen. Wenn Du als Privatperson anfragst, musst Du immer Deine personenbezogenen Daten angeben.

Wir haben die Möglichkeit, anonym für Dich Angebote einzuholen. Dabei reichen wir den Gesellschaften Deine Unterlagen ohne personenbezogene Daten zu einer Vorprüfung ein. Diese geben uns dann eine Rückmeldung, ob und unter welchen Bedingungen der Antrag angenommen wird. Damit können wir vorsorgen und vermeiden, dass Du bei zukünftigen PKV-Anträgen angeben musst, dass bereits eine Ablehnung erfolgt ist.

Was bedeutet Öffnungsklausel und was macht ihr bei Vorerkrankungen?

Bei Vorerkrankungen, die maßgeblichen Einfluss auf Deinen Versicherungsschutz nehmen können, ist die Öffnungsklausel für Beamte eventuell eine Lösung. Die Öffnungsklausel richtet sich speziell an Dich als Beamter, wenn Du trotz Problemen bei der Gesundheitsprüfung eine PKV abschließen möchtest.

Die teilnehmenden Versicherungen verpflichten sich, den zulassungsberechtigten Beamten trotz der Vorerkrankungen vorbehaltlos zu versichern. Du darfst also in diesem Fall nicht abgelehnt werden, unabhängig von der schwere Deiner Erkrankung. Die Gesellschaft kann maximal einen Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent von Dir verlangen.

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden, damit Du die Öffnungsklausel nutzen kannst. Du kannst die Aktion als Beamter und für beihilfeberechtigte Angehörige nutzen.

Wo ist der Haken?

Das Problem bei der Öffnungsklausel ist, dass die Leistungen auf den Leistungsumfang der Beihilfeverordnung begrenzt sind. Du kannst daher keine Leistungen versichern, die nicht von der Beihilfe gedeckt sind. Wenn Dein Dienstherr sich beispielsweise nicht an den Kosten für eine Unterbringung im Einbettzimmer beteiligt, kann diese Leistung auch nicht versichert werden.

Übrigens: Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Ablehnung bei der Privaten Krankenversicherung. Wir empfehlen Dir, vor der Nutzung der Öffnungsklausel und bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen mithilfe eines Experten im Bereich Beamtenvorsorge zu prüfen, ob Deine Krankheit tatsächlich Einfluss auf die PKV nimmt. Nutzt gerne unsere Beratung zu diesem Thema.

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