GKV oder PKV? Der Vergleich

Entscheidungskampf: Private Krankenversicherung (PKV) oder Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Erfahre, welche Vor- und Nachteile die beiden Systeme bieten und wie Du die richtige Wahl für Deine Gesundheitsversorgung treffen kannst.

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Gesetzlich oder doch lieber privat krankenversichert?

Für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Und auch wenn wir alle natürlich hoffen, dass wir lange gesund bleiben - natürlich möchtest Du im Krankheitsfall bestmöglich versorgt sein. Dafür spielen die Leistungen Deiner Krankenversicherung eine große Rolle, genauso wie die Aufwendungen für Deine monatlichen Kosten. Wir haben hier die wichtigsten Infos zu Deiner Absicherung als Beamter zusammengefasst.

Unser Krankenversicherungssystem in Deutschland besteht aus zwei Säulen: der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Der größte Teil der Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Im Jahr 2022 waren 89,1 Prozent in der Gesetzliche Krankenversicherung. Die anderen 10,7 Prozent waren über die Private Krankenversicherung versichert oder durch staatliche Sondersysteme wie beispielsweise die (freie) Heilfürsorge für Feuerwehr, Polizei und Soldaten.

Für Dich als Beamten, BeamtenanwärterIn und LehramtsanwärterIn lohnt sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung bezüglich der Kosten und Leistungen.

Doch warum ist das so?

Beamte sind aufgrund besonderer Regelungen von der Sozialversicherungspflicht befreit. An die Stelle der Sozialversicherung tritt bei Euch die Fürsorge durch den Dienstherrn. Sie leitet sich aus dem sogenannten Alimentationsprinzip - einem der wesentlichen Grundsätze des Berufsbeamtentums - ab. Als Beamter erhältst Du für die Gesundheitsversorgung Beihilfe von Deinem Dienstherrn, die sich in der Regel auf 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten beläuft. Die Differenz zum Gesamtbetrag musst Du als Beamter selbst tragen. Alternativ kannst Du Dich in einer Privaten Krankenversicherung selbst versichern. Die Beitragsersparnis durch den Anspruch auf Beihilfe ist gegenüber den Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung meistens erheblich.

Die Private Krankenversicherung ist daher meist die erste Wahl als Versicherung für Beamte, da in der Gesetzlichen Krankenversicherung kein Beihilfeanspruch besteht. Außerdem kann mit der Privaten Krankenversicherung ein Plus an Leistungen durch die Wahl eines individuell angepassten Tarifs erreicht werden. Beispielsweise können Leistungen wie Zahnbehandlungen oder Behandlungen beim Heilpraktiker von der Versicherung übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte?

Grundsatz der GKV ist, dass sich die Versicherungsbeiträge an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen ausrichten, während Alter, Geschlecht und gesundheitliches Risiko bei der Beitragserhebung keine Rolle spielen. Das Solidaritätsprinzip spiegelt sich auch in der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten und Kindern wider. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde im Jahr 2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Die Krankenkassen sind insoweit verpflichtet, jedes Mitglied, welches dem gesetzlichen System zugeordnet ist, aufzunehmen.

Für Dich als Beamter besteht in der Gesetzlichen Krankenversicherung generell keine Versicherungspflicht. Eine sogenannte freiwillige Mitgliedschaft ist für Dich möglich, wobei Du dann jedoch auf den Anspruch auf Beihilfe verzichtest. In der Gesetzlichen Krankenversicherung musst Du als Beamter also den vollen Beitrag zahlen, auch wenn Du einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent hättest. Wenn Du die Gesetzliche Krankenversicherung wählst, besteht kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss seitens der Beihilfestelle. Du verzichtest damit auf diese Leistungen.

Du bist oder wirst verbeamtet und benötigst eine Private Krankenversicherung?

Gemeinsam finden wir garantiert die richtige Lösung für dich.

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Die private Krankenversicherung für Beamte

Eine Private Krankenversicherung für Beamte funktioniert also anders als die Gesetzliche Krankenkasse oder auch eine PKV für Angestellte und Selbstständige.

Die Besonderheit bei der privaten Krankenversicherung für Beamte besteht im Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe wird durch den Dienstherrn gewährt und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs liegt bei mindestens 50 Prozent und erhöht sich in den meisten Bundesländern, wenn Kinder hinzukommen. Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass Angehörige im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichert sind. Beamte jedoch können weder selbst noch über den Ehepartner familienversichert sein, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Sie müssen sich freiwillig gesetzlich versichern, was meist zu deutlich höheren Beiträgen führt. Bei einer bestehenden Privaten Krankenversicherung erhalten Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Der Dienstherr zahlt also zusätzlich für Ehepartner und kindergeldpflichtige Kinder einen Zuschuss zur medizinischen Versorgung. Diese können dadurch ebenfalls von den besseren Leistungen der Privaten Krankenversicherung profitieren und müssen, wie Beamte, Beamtenanwärter und Referendare, nur einen anteiligen Beitrag bezahlen.

Entscheidest Du Dich als Beamter für die Private Krankenversicherung, erhältst Du mindestens 50 Prozent Beihilfeleistungen. Da Dein Dienstherr sich unmittelbar an Deinen Vorsorge- und Krankheitskosten beteiligt, muss Du nur das verbleibende Restrisiko absichern. Deine Beitragsbelastung ist aus diesem Grund entsprechend niedrig. Daher ist die Private Krankenversicherung für Beamte fast immer günstiger als die freiwillig gesetzliche Absicherung. Private Krankenversicherungen sind somit für Euch als Beamte erheblich günstiger als für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler. Das gilt auch für das Pensionsalter. Während privat versicherte Angestellte mit zunehmendem Alter horrende Beiträge bezahlen, müssen pensionierte Beamte in der Regel nur noch 30 Prozent der Kostenerstattung absichern. Sie erhalten in den meisten Bundesländern einen Beihilfesatz von 70 Prozent – unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Wie bekommst Du den bestmöglichen Überblick über Beiträge & Leistungen der verschiedenen Versicherungstarife der Privaten Krankenversicherung?

Um eine Berechnung der möglichen Tarife zu erhalten, ist es nicht nötig, Deine Besoldung offenzulegen. Die Versicherer benötigen allerdings alle Angaben zu Deinem aktuellen Gesundheitszustand und Dein Alter. Anhand dieser Angaben werden die Beiträge berechnen und ein Angebot für Deinen individuellen Versicherungsschutz erstellt.

  • Wichtig ist, dass Deine Situation individuell bewertet wird.

  • Wir empfehlen Dir vor dem Abschluss einer PKV die verschiedenen Anbieter am Markt zu vergleichen. Da das allein schwierig ist, solltest Du Dir dafür die Unterstützung von einem Experten aus dem Bereich Beamtenversicherungen suchen.

  • Verschaffe Dir mit einem Experten an Deiner Seite einen Überblick über die Beiträge und Leistungen der verschiedenen Versicherungstarife in der PKV für Beamte.

Die wichtigsten Infos zur PKV für Dich als Beamter:

  • Die PKV ist eine Alternative zur GKV und ist die am häufigsten gewählte Versicherung von Beamten, da in der GKV kein Beihilfeanspruch besteht.

  • Der weitaus größte Teil der Beamten ist privat krankenversichert. Ihnen werden von den PKV-Gesellschaften so genannte beihilfekonforme Tarife angeboten. Das heißt die PKV versichert die von der Beihilfe nicht getragenen Restkosten im Krankheitsfall. Da in der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung von Familien wie in der GKV vorgesehen ist, müssen die Betroffenen für jedes Familienmitglied einen eigenen PKV-Tarif abschließen.

  • Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich die Beiträge in der PKV nicht nach Deinem Einkommen, sondern am Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes sowie am individuellen Krankheitsrisiko (hierzu zählen auch die bei Vertragsabschluss bestehenden Vorerkrankungen), Dein Alter und Geschlecht.

  • Beamte können Beihilfe erhalten, die bis zu 80 Prozent betragen kann. Mit der richtigen PKV deckst Du die Differenz ab. In den meisten Fällen bieten die Versicherer in der PKV einen speziellen Beihilfetarif an, der nur für Beamte gültig ist und womit medizinische Kosten zur Beihilfe abgerechnet werden können. In der Regel ist der PKV-Tarif für Dich als Beamter günstiger als zum Beispiel ein Tarif für Selbstständige.

  • Die Beihilfe musst Du innerhalb eines Jahres beantragen.

  • Auch als Beamtenanwärter und Referendar kannst Du Beihilfe von Deinem Dienstherrn erhalten.

  • Deine Familienangehörigen sind beihilfeberechtigt, wenn Du verbeamtet bist.

Was zahlt mir mein Dienstherr zur PKV hinzu?

Dein Dienstherr leistet keine Zuzahlung zum Krankenversicherungsbeitrag, sondern erbringt seine Leistung in Form der Beihilfe.

Beihilfe für Ehepartner und Kinder in der PKV

Neben Dir selbst als Beamtenanwärter oder Beamter, kannst Du auch für Deine Familienangehörigen (EhepartnerIn und Kinder) Beihilfe erhalten.

Somit kann der Beihilfebemessungssatz folgende Werte umfassen:

  • Für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner in der Regel 70 Prozent

  • Für den berücksichtigungsfähigen eingetragenen Lebensgefährten ebenfalls in der Regel 70 Prozent

  • Für aktive Beamte mit einem oder keinem Kind in der Regel 50 Prozent

  • Für aktive Beamte mit mindestens 2 Kindern bis zu 70 Prozent

  • Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 Prozent

  • Für Beamte im Ruhestand, die beihilfeberechtigt sind, 70 Prozent

  • Für Hochschullehrer mit entpflichtetem Status 50 Prozent

  • Familienmitglieder von Beamten können nur dann Beihilfe erhalten, wenn diese von der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Zudem darf eine bestimmte festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

  • Sofern Kindergeld gezahlt wird, haben die in Deinem Beamten-Haushalt lebenden Kinder einen Anspruch auf Beihilfe. Diese ist auch hier an eine Höchstaltersgrenze gekoppelt. So erhielten Eltern bis zum Jahr 2007 für ihre Kinder bis zum 27. Lebensjahr Beihilfe. Seit der Neuregelung des Steuergesetzbuches von 2007 wird Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Demnach sank seit dem Jahr 2007 auch die Grenze des Beihilfeanspruchs auf das 25. Lebensjahr. Wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst tätig sind, erhält das Elternteil Beihilfe für die Kinder, welches auch das Kindergeld bezieht.